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Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Lehrkräfte entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 'Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit' erfolgt durch einen vom Land beauftragten überbetrieblichen Dienst. Dieser nimmt die den Betriebsärztinnen, -ärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach § 3 bzw. § 6 Arbeitssicherheitsgesetz obliegenden Aufgaben wahr.

Aufgaben der Betriebsärztinnen, -ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben der Betriebsärztinnen, -ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beziehen sich auf alle Fragen des Gesundheitsschutzes beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Hierzu zählt nicht nur die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern auch die Verhütung sonstiger arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.

Die Aufgaben lassen sich untergliedern in die Bereiche:

  • Beratung, z. B. bei der arbeitsplatz- und personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz oder bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung,
  • Untersuchung der Lehrkräfte sowie deren arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung durch Betriebsärztinnen und -ärzte,
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in der Schule,
  • Verhaltensbeeinflussung, in dem die Betriebsärztinnen, -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit darauf hinwirken, dass sich alle an der Schule Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten.

Betriebsärztinnen, -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit  tragen nicht die Verantwortung für die Umsetzung der von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Im Falle einer Beratung von Lehrkräften unterliegen Betriebsärztinnen und -ärzte der ärztlichen Schweigepflicht.

Beauftragter überbetrieblicher Dienst

Mit der landesweiten Betreuung der Lehrkräfte ist folgender betriebsärztlicher Dienst beauftragt:

BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

Die Beratung und Impfung von Lehrkräften gegen Hepatitis A und/oder B sowie Untersuchung auf Hepatitis C an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (einschließlich der entsprechenden Abteilungen an anderen SBBZ) SBBZ mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung; von Lehr-, Erziehungs- und Betreuungskräften an den entsprechenden Staatlichen Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat sowie von Lehr- und Erziehungskräften an Schulkindergärten für Geistigbehinderte und Körperbehinderte wird landesweit ebenfalls von Betriebsärztinnen und -ärzten der BAD GmbH durchgeführt.

Auf den Internetseiten Sicher gesund https://sicher-gesund-schule-bw.de der BAD GmbH besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Betriebsärztinnen und den Betriebsärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit der BAD GmbH zum Beispiel für die Vereinbarung eines Mutterschutzvorsorgetermines für schwangere Lehrerinnen oder die Terminvereinbarung einer ASA-Sitzung.

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