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Aufsichts- und Organisationspflicht der Schulen bei Unterricht in privatrechtlichen Laboren und Hochschulen

Information für die Schulleitung zum Besuch von Schülerlaboren:

Bei Besuchen von Schulklassen in Schülerlaboren handelt es sich um schulische Veranstaltungen an einem außerschulischen Lernort. Die Veranstaltung richtet sich an Klassen und Kurse in Begleitung der jeweiligen Fachlehrerin/des jeweiligen Fachlehrers. Die begleitende Lehrkraft hat während der Veranstaltung die Aufsichtspflicht. Das Thema Sicherheit hat bei der Veranstaltung absoluten Vorrang.

Bevor die Schulleiterin/der Schulleiter die  Genehmigung zu Besuchen von Schulklassen/ Kursen in Schülerlaboren erteilen kann, ist Folgendes zu beachten:

  1. Die veranstaltende Einrichtung muss vor der Genehmigung der Veranstaltung schriftlich bestätigen, dass die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, eingehalten werden.

    Hierzu kann der Vordruck:  "Sicheres Experimentieren in Schülerlaboren - Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch die veranstaltende Einrichtung" verwendet werden. Sollte eine veranstaltende Einrichtung eigene Formulare/Bestätigungen haben, muss die Schulleiterin/der Schulleiter sich vergewissern, dass mindestens die Einhaltungen der Regelungen im Vordruck "Sicheres Experimentieren in Schülerlaboren - Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch die veranstaltende Einrichtung" eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die Veranstaltung nicht genehmigt werden!!!
  2. Der begleitenden Lehrkraft ist der Vordruck "Experimentieren in Schülerlaboren - Hinweise für die begleitenden Lehrkraft" auszuhändigen.
  3. Hat eine veranstaltende Einrichtung zusätzliche Regelungen für den Besuch in ihrer Einrichtung, sind diese der begleitenden Lehrkraft ebenfalls auszuhändigen und auf die Einhaltung der Regelungen hinzuweisen.

 

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